REACH

Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH = Registration, Evaluation and Authorisation of CHemical Substances)

Am 1. Juni 2007 trat die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des europäischen Parlaments und des Rates über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) in Kraft. Zur Umsetzung und Kontrolle von REACH wurde die europäische Agentur ECHA (European Chemicals Agency) für chemische Stoffe mit Sitz in Helsinki/ Finnland eingerichtet.

Im Gegensatz zur europäischen Richtlinie 2011/65/EU zur „Restriction of Hazardous Substances (RoHS)“ gilt REACH für einen weitaus größeren Bereich der Industrie. Zweck der Verordnung ist die Sicherstellung eines hohen Schutzniveaus für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt. Es gibt bestimmte Anforderungen hinsichtlich des Umgangs mit Substanzen, Mischungen oder Artikeln bei Herstellern oder Importeuren.

Hersteller und Importeure von Stoffen müssen nach den REACH - Bestimmungen alle Daten beschaffen, die zur Beurteilung der von ihnen erzeugten oder importierten Stoffe notwendig sind. Darüber hinaus müssen sie überzeugend darstellen, dass ihre Stoffe für alle identifizierten Verwendungen sicher zu handhaben sind und damit schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt vermieden werden können. Je Stoff, der ab einer Menge von einer Tonne pro Jahr und Hersteller/ Importeur hergestellt bzw. importiert wird, ist eine Registrierung notwendig.

Im Falle, dass ein besonders Besorgnis erregender Stoff (SVHC) in einem Erzeugnis mit mehr als 0.1% w/w. enthalten ist, müssen Hersteller, insbesondere Hersteller von Komponenten, ihre Kunden über das Vorhandensein informieren. Die Liste der besonders Besorgnis erregenden Stoffe (SVHC) wird regelmäßig durch die ECHA aktualisiert und veröffentlicht.

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